Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Neckargemünd als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.
Grundversorger vom 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2024
Die Stadtwerke Neckargemünd haben zum 1. Juli 2021 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netz festgestellt und der zuständigen Behörde angezeigt.
Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis einschließlich 2024 ist:
Stadtwerke Neckargemünd GmbH
Bahnhofstraße 54
69151 Neckargemünd
Telefon 0800 513 513 8
E-Mail info@stadtwerke-neckargemuend.de
Internet www.stadtwerke-neckargemuend.de