Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger nach § 36 Absatz 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Stadtwerke Neckargemünd als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten Kalenderjahre festzustellen.

Grundversorger vom 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2024

Die Stadtwerke Neckargemünd haben zum 1. Juli 2021 das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netz festgestellt und der zuständigen Behörde angezeigt.

Grundversorger für die Kalenderjahre 2022 bis einschließlich 2024 ist:

Stadtwerke Neckargemünd GmbH
Bahnhofstraße 54
69151 Neckargemünd
Telefon 0800 513 513 8

E-Mail info@stadtwerke-neckargemuend.de
Internet www.stadtwerke-neckargemuend.de

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Energieladen

Mo. - Fr.: 8.30 - 12 Uhr
Do.: 14 - 18 Uhr 

0800 513 513 8 
oder 06223 925 - 225

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Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd

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FAQ Preise

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Störung melden

Haben Sie eine Störung zu melden?
Da die Telefonanlage der Stadtwerke Neckargemünd derzeit gestört ist, wenden Sie sich bitte unter den folgenden Nummern an die Mitarbeiter der Stadtwerke Heidelberg.


Erdgas: 06223 925 - 211
Wasser: 06223 925 - 222
Wärme: 06223 925 - 224
Straßenbeleuchtung: 06223 925 - 226

 

 

 

 

Störungen der Straßenbeleuchtung können Sie auch über unser Formular melden.

Ergebnisse Kundenumfrage

Wir haben eine Umfrage unter unseren Kunden durchgeführt. Hier sind die Ergebnisse.

Störung melden:

 

Erdgas 06223 9252 11 Wasser 06223 9252 22 Wärme 06223 9252 24 Straßenbeleuchtung 06223 9252 26

Kunden-Hotline: