• >
  • Gas >
  • Zahlungsmoratorium

Auch in schwierigen Zeiten.

Wir sind für Sie da – und bauen Brücken für herausfordernde Zeiten.

Die aktuelle Lage rund um die Ausbreitung des Corona-Virus fordert uns alle. Der Stillstand der Wirtschaft hat Folgen für viele Menschen. Gefragt sind nun ungewohnte und schnelle Lösungen. Und die wollen wir Ihnen bieten. Als Ihr Partner versorgen wir Sie weiterhin zuverlässig mit Energie und Trinkwasser und helfen Ihnen auch, schwierige Zeiten zu überbrücken.

Verbraucher und Kleinstunternehmen mit akuten Zahlungsschwierigkeiten für ihre Grundversorgung aufgrund der Corona-Krise können daher auf Antrag Zahlungen bestimmter Beträge stunden lassen, also auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Basis dafür ist das ab dem 1. April 2020 geltende Zahlungsmoratorium.

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Zahlungsmoratorium 

Was ist der Hintergrund für das Zahlungsmoratorium?

Für welche Kunden können die Zahlungen gestundet werden?

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen für eine Stundung erfüllt sein?

Für wie lange können die Zahlungen gestundet werden?

Für welche Verträge bei den Stadtwerken Neckargemünd kann ich die Stundung der Zahlung beantragen?

Heißt Stundung, dass ich von der Zahlung befreit bin?

Kann ich meinen monatlichen Abschlag auch reduzieren?

Ist es sinnvoll meinen Zählerstand mitzuteilen?

Für welche Forderungen der Stadtwerke Neckargemünd kann ich keine Stundung beantragen?

Können die Stadtwerke Neckargemünd den Versorgungsvertrag kündigen, wenn das Leistungsverweigerungsrecht ausgeübt wird?

Wie kann ich die Stundung für Zahlungen bei den Stadtwerken Neckargemünd beantragen?

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zum Zahlungsmoratorium wenden?

Formulare zur Antragstellung

ENERGIEladen


Energieladen

Mo. - Fr.: 8.30 - 12 Uhr
Do.: 14 - 18 Uhr 

0800 513 513 8 
oder 06223 925 - 225

E-Mail senden

Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd

Haben Sie Anregungen oder Beanstandungen?

Aktuelle Themen rund um die Energieversorgung

FAQ Preise

Hier finden Sie unsere FAQ zu Preisen,
Entlastungen und zur Versorgungssicherheit

Störung melden

Haben Sie eine Störung zu melden?
Da die Telefonanlage der Stadtwerke Neckargemünd derzeit gestört ist, wenden Sie sich bitte unter den folgenden Nummern an die Mitarbeiter der Stadtwerke Heidelberg.


Erdgas: 06223 925 - 211
Wasser: 06223 925 - 222
Wärme: 06223 925 - 224
Straßenbeleuchtung: 06223 925 - 226

 

 

 

 

Störungen der Straßenbeleuchtung können Sie auch über unser Formular melden.

Ergebnisse Kundenumfrage

Wir haben eine Umfrage unter unseren Kunden durchgeführt. Hier sind die Ergebnisse.

Für Ihre Sicherheit: Gasanlagen jährlich prüfen

Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Deshalb haben wir eine Checkliste veröffentlicht, mit der Sie regelmäßig selbst Ihre Gasanlage prüfen können.

Störung melden:

 

Erdgas 06223 9252 11 Wasser 06223 9252 22 Wärme 06223 9252 24 Straßenbeleuchtung 06223 9252 26

Kunden-Hotline: