Netzzugang / Entgelte
Netzentgelte ab 01.01.2024
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2024 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte ab 01.01.2023
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2023 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte ab 01.01.2022
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2022 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte ab 01.01.2021
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2021 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte ab 01.01.2020
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2020 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte
Netzentgelte ab 01.01.2019
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2019 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte ab 01.01.2018
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2018 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Netzentgelte ab 01.01.2017
Die Stadtwerke Neckargemünd GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2017 anzupassen.
Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Bundesnetzagentur, bleibt vorbehalten.
Alle Preise in den genannten Preisblättern sind - soweit nicht anderes ausgewiesen - Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
- Preisblatt für die Netznutzung (ohne Wälzung der vorgelagerten Kosten)
- Preisblatt für die Netznutzung (mit Wälzung der vorgelagerten Kosten)
Konzessionsabgabe
Einwohner | Netzgebiet | Anwendungsbereich | Konzessionsabgabe in ct/kWh |
---|---|---|---|
bis 25.000 | Neckargemünd | Tarifkunden* | 0,22 |
Tarifkunden mit Gasverwendung ausschliesslich für Kochen und Warmwasser** |
0,51 | ||
Sondervertragskunden*** | 0,03 |
*) im Sinne des § 1 Abs.3 der Konzessionsabgabeverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist
**) gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) der Konzessionsabgabeverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist
***) im Sinne des § 1 Abs. 4 der Konzessionsabgabeverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist